Energieausweis beim Immobilienverkauf oder Neuvermietung Pflicht
Seit 2014 ist der Energieausweis beim Immobilienverkauf oder der Neuvermietung Pflicht
Seit Mai 2014 ist der Energieausweis nahezu immer verpflichtend, wenn Sie ein Haus verkaufen wollen. Ohne Energieausweis drohen Bußgelder, die seit Mai 2021 erhöht wurden. Für Neubauten und Bestandsgebäude, die verkauft oder neu vermietet werden sollen, brauchen Eigentümer einen Energieausweis.
Rechtliche Anforderungen
Es gibt bestimmte rechtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Bei einer Neuvermietung, einem Hausverkauf und weiteren Anlässen müssen Interessenten den Energieausweis des Gebäudes einsehen können. Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, droht Ihnen ein Bußgeld.
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